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Ambulante Hilfen für Erwachsene
Die Ambulanten Hilfen (nach § 53 SGB XII) geben seelisch kranken Menschen in ihrer individuellen Lebenssituation alltagsbezogene Unterstützung. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges und (unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse) kostenfreies Angebot, welches nichts mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung zu tun hat. Die ambulante Hilfe findet vorrangig in der Wohnung des Klienten, im Bedarfsfall zusätzlich in unseren Büros statt. Form, Intensität und Anliegen der Betreuung orientieren sich am Bedarf und den Bedürfnissen des Klienten und werden zwischen den beiden Vertragspartnern (Betreuter und Betreuer) in gemeinsamer Absprache festgelegt.
Ziel ist es u.a., sozialer Isolation, Klinikaufenthalten, Verwahrlosung und Obdachlosigkeit entgegenzuwirken und eine professionelle Begleitung in Krisensituationen zu sichern. Die ambulanten Hilfen arbeiten hilfeplan– und ressourcenorientiert an den individuellen Bedürfnissen seelisch Erkrankter und stärken sie auf dem Weg in die Eigenständigkeit.
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